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Minderwertabrechnung beim Leasing: Warum das größte Risiko erst am Ende kommt

Person hockt neben einem weißen Lieferwagen in einer Werkstatthalle und betrachtet Kratzer und Gebrauchsspuren an der Fahrzeugseite, während leuchtende Euro-Symbole auf den beschädigten Stellen eingeblendet sind, die mögliche Kosten visualisieren. Im Hintergrund stehen weitere Transporter unter gedämpfter Beleuchtung.

Ein aktueller Fall zeigt, wie brisant das Thema ist: Beim Oberlandesgericht Stuttgart ging es Ende 2025 um einen Streit über den sogenannten Minderwertausgleich bei der Leasingrückgabe – ursprünglich forderte der Leasinggeber rund 9.500 Euro, am Ende musste der Leasingnehmer nur etwa 4.160 Euro zahlen.

Was steckt dahinter?
Ein Klassiker im Leasing und gleichzeitig eines der größten Konfliktfelder.

Das Problem ist systematisch

Wer ein Fahrzeug least, denkt in monatlichen Raten: planbar, klar, kalkulierbar.
Bis zur Rückgabe.

Denn genau dann kommt sie ins Spiel: die Minderwertabrechnung – also die Differenz zwischen dem Zustand, den ein Fahrzeug laut Vertrag haben sollte und dem Zustand, in dem es tatsächlich zurückkommt.
Das klingt logisch. Ist es aber oft nur auf dem Papier.

Wenn „Gebrauchsspuren“ plötzlich teuer werden

Die Realität sieht oft so aus: Ein Gutachten listet Kratzer, Dellen, Abnutzung auf und übersetzt diese in Geld. Schnell summieren sich daraus mehrere tausend Euro Nachzahlung.
Das Problem dabei ist nicht nur die Höhe, sondern die Interpretation.

Denn:

  • Was ist noch normale Nutzung?
  • Wo beginnt „übermäßiger Verschleiß“?
  • Und wer entscheidet das eigentlich?

Selbst Gerichte beschäftigen sich regelmäßig mit genau diesen Fragen und kommen zu dem Ergebnis: Nicht jeder Mangel rechtfertigt automatisch eine Zahlung.

Das eigentliche Problem: Scheinbare Sicherheit

Der Minderwert ist kein fixer Preis, sondern eine Bewertung.
Und Bewertungen sind, selbst wenn sie auf Gutachten basieren, nie vollständig objektiv.
Genau darin liegt das Dilemma: Ein System, das auf Interpretationen beruht, schafft zwangsläufig Unsicherheit.

Gleichzeitig wird Closed-End-Leasing oft als besonders planbar verkauft: feste Raten, klare Kalkulation, keine Überraschungen. Doch diese Sicherheit ist trügerisch.
Denn ein wesentlicher Teil des Risikos wird schlicht verschoben – ans Vertragsende. Erst bei der Rückgabe zeigt sich, ob die Rechnung wirklich aufgeht oder ob zusätzliche Kosten entstehen, die vorher niemand exakt kalkulieren konnte.

Die unbequeme Frage

Wenn ein Modell regelmäßig zu Diskussionen führt, wenn selbst Gerichte nachschärfen müssen, wenn Kosten erst am Ende sichtbar werden – warum ist es dann noch Standard?

Es geht auch anders

Es gibt Leasingmodelle, die genau dieses Problem vermeiden.
Beim Open-End-Leasing beispielsweise wird das Fahrzeug am Ende vermarktet und nicht „bewertet“. Die klassische Minderwertabrechnung entfällt damit.

Was das konkret bedeutet:

  • keine nachträglichen Interpretationen
  • keine Diskussion über Gebrauchsspuren
  • keine unerwarteten Nachzahlungen

Stattdessen: Transparenz über den gesamten Lebenszyklus.

Fazit: Das Risiko ist kein Zufall

Minderwertabrechnungen sind kein Einzelfall.
Sie sind ein strukturelles Thema im klassischen Leasingmodell.

Die Frage ist also nicht, ob sie auftreten, sondern ob man ein Modell wählt, in dem sie überhaupt entstehen können. Und genau hier lohnt sich ein zweiter Blick – zum Beispiel darauf, wie wir Leasing grundsätzlich neu denken.

Sie möchten wissen, wie sich Risiken am Vertragsende vermeiden lassen und welche Alternative für Ihren Fuhrpark sinnvoll ist? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und transparent.

 

 

Quelle:

openPR. (2026, 10. März). Leasing-Streit um Minderwertausgleich: OLG Stuttgart stärkt Leasingnehmer. https://www.openpr.de/news/1306116/Leasing-Streit-um-Minderwertausgleich-OLG-Stuttgart-staerkt-Leasingnehmer.html