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E-Auto-Förderung für Nutzflotten – auch mit Leasing möglich


Wie wir schon in unserem vorherigen Beitrag angekündigt haben, hat die Bundesregierung die E-Auto-Förderung ab 2026 rückwirkend beschlossen. Doch was bedeutet das konkret für Elektro-Vans und gewerbliche Nutzflotten? Wir haben die wichtigsten Punkte kurz und übersichtlich zusammengefasst.

E-Auto-Förderung & Leasing – ein häufiger Denkfehler

Vorab wollen wir mit einem weit verbreiteten Missverständnis rund um die Elektroförderung aufräumen, das viele Flottenmanager davon abhält, vom „Mobilitäts-Booster“ zu profitieren. Aus der Branche kam zuletzt die Kritik, die steuerliche Entlastung komme nur dem Leasinggeber zugute und nicht den nutzenden Unternehmen, da klassisches Fuhrparkleasing von der Förderung ausgenommen ist.
Aber: Es gibt Leasingmodelle, bei denen Unternehmen sehr wohl von den Abschreibungen und Steuervorteilen profitieren können. Genau hier lohnt sich ein genauer Blick und eine gute Beratung.

Das gilt ab 2026 für Ihre elektrische Nutzflotte:

  • Sonderabschreibung: Für rein elektrische Nutzfahrzeuge (wie E-Vans), die zwischen Juli 2024 und Dezember 2028 angeschafft werden, gibt es eine degressive Sonderabschreibung.
    • 75 % im ersten Jahr
    • danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %
    • Abschreibung über insgesamt sechs Jahre
  • Dienstwagenbesteuerung: Bei privater Nutzung gilt für vollelektrische Firmenwagen bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro (seit Juli 2025 erhöht) die 0,25-%-Regelung.
  • Für Plug-in-Hybride müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich 0,5 % des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.
  • Kfz-Steuerbefreiung: Elektrofahrzeuge sind bei Neuzulassung bis zum 31. Dezember 2030 weiterhin für bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens jedoch bis Ende 2035.
  • THG-Quote: Auch Firmenfahrzeuge können jährlich über die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) zusätzliche Erlöse bringen – ein netter Bonus für die Flottenkasse.

Kurz gesagt: Es geht wieder was.
Die neuen Regeln machen den Umstieg auf eine elektrische Nutzflotte finanziell wieder richtig spannend – auch in Kombination mit Leasing.

Wenn Sie wissen wollen, welches Modell für Ihre Flotte passt: Melden Sie sich gern bei uns.

 

ADAC. (2026, 28. Januar). E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6000 Euro Zuschuss. ADAC. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/foerderung-elektroautos/

Bundesministerium der Finanzen. (2025, 11. Juli). Der Wachstumsbooster kommt. Bundesministerium der Finanzen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Wachstumsbooster/wachstumsbooster.html

Autoflotte.de. (2025, 6. Juni). Elektroautos: Darum kritisiert die DAT die geplante Förderung. Autoflotte. https://www.autoflotte.de/nachrichten/fuhrpark/kein-leasing-privatkunden-aussen-vor-dat-warnt-vor-e-auto-foerder-placebo-3675753

 


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