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Leasing-Rückgabe: Klarheit statt Hindernislauf

a man on a phone looking at scratches on a car

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs gleicht oft einem Hindernislauf – mit unsichtbaren Hürden, die erst spürbar werden, wenn man darüber stolpert. Kleinste Kratzer, minimale Beulen und selbst winzige Abnutzungen können zur finanziellen Stolperfalle werden. Doch wie lassen sich solche unangenehmen Überraschungen vermeiden?

Die Suche nach der Nadel im Heuhaufen

Die Fahrzeugbewertung bei der Rückgabe ähnelt oft einer Inspektion unter dem Mikroskop. Gutachter inspizieren jedes Detail und entdecken mitunter Schäden, die Sie vermutlich nie bemerkt hätten. Mit speziellen Werkzeugen, Spiegeln und Lichtreflexionen werden selbst kleinste Gebrauchsspuren sichtbar gemacht – und plötzlich wird aus einem vermeintlich harmlosen Kratzer eine saftige Rechnung. Je nach Schadenkatalog wird dann beurteilt, ob der Schaden einen Minderwert darstellt. Allerdings gibt es hier keine einheitlichen Standards – verschiedene Dienstleister und Verbände nutzen unterschiedliche Kriterien, was zu endlosen Diskussionen führt. Oft fragt man sich dann, ob das Fahrzeug überhaupt genutzt werden durfte oder besser als Museumsstück im Showroom verblieben wäre.

Die Frage, was als normaler Verschleiß gilt, ist in der Branche seit Jahren ein Thema mit Diskussionen. Wie ein aktueller ZDF-Beitrag zeigt, besteht bei kleineren Gebrauchsspuren weitgehend Einigkeit: Oberflächliche Kratzer, die auspoliert werden können oder ein leicht abgenutzter Sitz gelten als gewöhnliche Abnutzung. Anders verhält es sich bei tieferen Kratzern, starken Beulen oder Schäden, die eine Lackierung erfordern. Dazwischen bleibt eine breite Grauzone, in dem Leasingnehmer und -geber oft aneinandergeraten.

In den letzten Jahren sind Reparatur- und Materialkosten zwar deutlich gestiegen. Diese Kostensteigerung steht jedoch in keinem Verhältnis zu dem teils massiven Anstieg der Minderwertabrechnungen am Ende des Leasingverhältnisses. Wir bei Holman haben die Entwicklung der Minderwerte der vergangenen vier Jahre genauer unter die Lupe genommen.

Wir haben jährlich 1000 Fahrzeuge aus verschiedenen Flotten und deren Minderwertabrechnungen analysiert, um ein detailliertes Bild zu erhalten. Dabei wird ein deutlicher Trend sichtbar: Seit 2020 sind die vom Leasinggeber berechneten Minderwerte um etwa 31,09 % gestiegen – ein beachtlicher Anstieg. Erste Ergebnisse für 2024 zeigen, dass sich die abgerechneten Minderwerte auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr bewegen dürften. Eine Entspannung scheint also nicht in Sicht.

Doch das ist noch nicht alles: Vergleicht man die in Rechnung gestellten Minderwerte mit dem tatsächlichen Verlust bei der Wiedervermarktung, zeigt sich ein klares Bild.

Im Jahr 2020 lag der tatsächliche Wertverlust der Fahrzeuge im Durchschnitt bei 480,93 €, während die Leasinggesellschaften dafür einen Minderwert von durchschnittlich 1.875,35 € berechneten. Im Jahr 2023 stieg der berechnete Minderwert auf 2.458,18 €, obwohl der tatsächliche Verlust bei der Wiedervermarktung nur 970,03 € betrug.

Diese Zahlen deuten darauf hin, dass die Leasinggeber von der Entwicklung der Minderwerte erheblich profitieren. Diese Erkenntnis könnte die Debatte über die Berechnung von Minderwerten weiter befeuern und intensivere Diskussionen innerhalb der Branche anstoßen.

Doch bleibt die entscheidende Frage: Müssen Leasingnehmer diesen Zustand wirklich als „alternativlos“ akzeptieren?

Eine neue Route: Das Open-End-Leasing

Das Ganze erinnert an einen Marathon mit unklaren Regeln. Der Start ist bekannt, das Ziel und die Hindernisse jedoch nicht. Warum also nicht ein System wählen, das von Anfang an klar definiert ist? Welche Alternativen hat man als Flottenbetreiber, um sich der Abhängigkeit von den genannten Minderwertgutachten und Schadenzahlungen zu entziehen?

Eine clevere Alternative ist das sogenannte Open-End-Leasing, wie beispielsweise unser Holman FlexLease. Hier entfällt der Gutachterstress komplett. Statt Diskussionen über theoretische Minderwerte entscheidet der Marktwert des Fahrzeugs. Wir kümmern uns um den Verkauf – der volle Erlös geht an Sie. Transparent, fair und ohne versteckte Kosten.

Fazit: Klare Streckenführung statt Hindernislauf

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs muss kein Hindernislauf sein. Mit Modellen wie dem Open-End-Leasing haben Sie die Kontrolle, sparen Zeit und Geld – und vermeiden den zermürbenden Streit um Kratzer und Co. Natürlich kann jeder in der Wirtschaft seine eigenen Prämien festlegen – aber wir sind der Meinung, dass Sie als Kunde nicht einfach für theoretische, subjektiv bewertete Minderwerte zahlen sollten. Durch den Verkauf erfahren Sie genau, inwieweit ein Schaden tatsächlich wertmindernd ist.

Bei uns streiten Leasingnehmer und Leasinggeber nicht über Schadenabrechnungen und Minderwerte. Im Gegenteil: Wir kümmern uns partnerschaftlich um eine gesamtheitlich funktionierende Lösung für Ihren Fuhrpark. Niemals von der Stange – immer maßgeschneidert für Ihre Anforderungen.

Wenn Sie bereit sind, Ihren Leasing-Marathon abzukürzen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Keine Hürden, kein Hindernislauf – nur klare, faire Lösungen.
Wir beraten Sie gerne zu einem offenen Leasingmodell.